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    Dreiecksgeschäft

    Bei der Anlage eines Verkaufs- bzw. Einkaufsbelegs, wird auf Basis des Herkunfts- bzw. Empfängerlandes und des jeweiligen Lagerorts ermittelt, ob es sich um ein EU-Dreiecksgeschäft handelt oder nicht.

    Einrichtung am Lagerort

    Um das Herkunfts- bzw. Empfängerland korrekt zu ermitteln, ist die Eingabe des Länder-/Regionscode am Lagerort zwingend erforderlich. Ebenfalls kann am Lagerort, durch setzen des Kennzeichens "Als Direktlieferlager verwenden", auch definiert werden, ob es sich um ein "Direktlieferlager" handelt oder nicht.

    Das in den Belegen vorhandene Kennzeichen "EU-Dreiecksgeschäft" wird in weiterer Folge gesetzt sobald:

    • das Herkunfts- und Empfängerland zueinander unterschiedlich ist, es aber dennoch EU-Länder betrifft (in der Lieferlandmatrix wurde ein EU-Ländercode hinterlegt)
    • das Herkunfts- und Empfängerland ungleich dem Unternehmensland laut Firmendaten Einrichtung ist
    • das Kennzeichen "Als Direktlieferlager verwenden" am Lagerort gesetzt wurde

    Eine manuelle Übersteuerung des Kennzeichens "EU-Dreiecksgeschäft" ist dennoch jederzeit möglich.

    Beispiel:

    Wurde in der Lieferlandmatrix folgende Einrichtung vorgenommen:

    Herkunfsländercode Empfängerländercode Buchungsart Lieferbedingungscode EU-Dreiecksgeschäft Geschäftsbuchungsgruppe MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe Beschreibung
    DE NL Verkauf X EU DR EU DR Direktgeschäft im Falle der Direktlieferung

    So wird im Verkaufsauftrag auf Grund der Einrichtung in der Lieferlandmatrix die MwSt.-Geschäfstbuchungsgruppe mit "EU DR", sowie die Geschäftsbuchungsgruppe mit "EU DR" ermittelt. Weiters wird das Kennzeichen "EU-Dreiecksgeschäft" gesetzt, sowie der Lagerortcode mit "DE DIREKT" befüllt. Als Herkunftsländercode wird weiters "DE", sowie als Empfängerländercode "NL" ermittelt.

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