Fehlercodes Österreich (AT)
Folgende Codes werden im Falle einer fehlerhaften Abfrage zurückgegeben:
Wichtig
Bitte beachten Sie, dass die Beschreibungen folgender Fehlercodes nur in der Sprache des jeweiligen Landes verfügbar sind, in dem sie gültig sind.
Fehlercode | Beschreibung |
---|---|
0 | Die UID des Erwerbers ist gültig. |
-1 | Die Session ID ist ungültig oder abgelaufen. |
-2 | Der Aufruf des Webservices ist derzeit wegen Wartungsarbeiten nicht möglich. |
-3 | Es ist ein technischer Fehler aufgetreten. |
-4 | Dieser Teilnehmer ist für diese Funktion nicht berechtigt. |
1 | Die UID des Erwerbers ist nicht gültig. |
4 | Die UID-Nummer des Erwerbers ist falsch. |
5 | Die UID-Nummer des Antragstellers ist ungültig. |
10 | Der angegebene Mitgliedstaat verbietet diese Abfrage. |
101 | UID beginnt nicht mit ATU. |
103 | Die angefragte UID-Nummer kann im FinanzOnline nur in Stufe 1 bestätigt werden, da diese UID-Nummer zu einer Unternehmensgruppe (Umsatzsteuergruppe) gehört. Aus technischen Gründen werden aus Tschechien keine Firmendaten angezeigt. Für eine gültige Stufe 2 Abfrage ist es daher erforderlich, dass Sie unter http://adisreg.mfcr.cz die Daten der CZ-Umsatzsteuergruppe aufrufen und kontrollieren, ob das angefragte Unternehmen auch tatsächlich zu dieser Gruppe gehört. Bitte bewahren Sie den Ausdruck dieser Anfrage in Ihren Unterlagen als Beleg gemäß § 132 BAO auf. Für jede Anfrage Stufe 2 ist sowohl das Bestätigungsverfahren in Stufe 1 im FinanzOnline als auch das Gruppenregister im anderen Mitgliedsstaat laut o.a. Link zu konsultieren. Im Falle von Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. |
104 | Die angefragte UID-Nummer kann im FinanzOnline nur in Stufe 1 bestätigt werden, da diese UID-Nummer zu einer Unternehmensgruppe (Umsatzsteuergruppe) gehört. Aus technischen Gründen werden aus der Slowakei keine Firmendaten angezeigt. Für eine gültige Stufe 2 Abfrage ist es daher erforderlich, dass Sie unter http://www.drsr.sk die Daten der SK-Umsatzsteuergruppe aufrufen und kontrollieren, ob das angefragte Unternehmen auch tatsächlich zu dieser Gruppe gehört. Bitte bewahren Sie den Ausdruck dieser Anfrage in Ihren Unterlagen als Beleg gemäß §132 BAO auf. Für jede Anfrage Stufe 2 ist sowohl das Bestätigungsverfahren in Stufe 1 im FinanzOnline als auch das Gruppenregister im anderen Mitgliedsstaat laut o.a. Link zu konsultieren. Im Falle von Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. |
105 | Die UID-Nummer ist über FinanzOnline einzeln abzufragen. |
1511 | Der angegebene Mitgliedstaat ist derzeit nicht erreichbar. |
1513 | Die UID-Abfrage für die angegebenen UID-Nummer des Erwerbers wurde an diesem Tag bereits zweimal durchgeführt. Eine häufigere Abfrage mittels Webservice ist nicht möglich |