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    Zusammenfassende Meldung

    In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) müssen Anzahlungen nicht gemeldet werden. Die Meldung erfolgt zum Zeitpunkt der Teil- bzw. Schlussrechnung. Um dies zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich die MwSt.-Posten der Anzahlungsanforderungen und die MwSt.-Posten der Anzahlungen bei der Zusammenfassenden Meldung auszugrenzen.

    Ausgrenzung von MwSt.-Posten der Anzahlungsanforderungen

    Die MwSt.-Produktbuchungsgruppen, welche unter Anzahlung MwSt.-Produktbuchungsgruppen hinterlegt wurden sind auszugrenzen.
    Wenn die Standardwerte ANZ00 ANZ07 ANZ19 verwendet werden, müssen die MwSt.-Posten wie folgt gefiltert werden:
    MwSt.-Produktbuchungsgruppe: <>ANZ00&<>ANZ07&<>ANZ19

    Ausgrenzung von MwSt.-Posten der Anzahlungen

    MwSt.-Posten, die den Herkunftscode aus der Anzahlungsverwaltung Einrichtung haben, sind auszugegrenzen.
    Der Standardwert für den Herkunftscode der Anzahlungsverwaltung ist ANZ.
    Der Filter muss in diesem Fall wie folgt lauten:
    Herkunftscode: <> ANZ


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